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Rechtliche Diskriminierungsmechanismen lassen sich nach drei Arten unterscheiden. Die unmittelbare Geschlechterdiskriminierung ist am einfachsten auszumachen, weil hier bereits im Wortlaut der Normen nach dem Geschlecht unterschieden wird, und deshalb auch am einfachsten zu beseitigen. Schwieriger ist die mittelbare Diskriminierung festzustellen, weil die Diskriminierung sich hier erst an den faktischen geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Auswirkungen zeigt; erforderlich ist also gesichertes empirisches Wissen, das häufig nicht vorhanden ist. Am schwierigsten wird es mit der strukturellen Diskriminierung, weil es hier um ideologische Geschlechtstypisierungen geht, denen ein gleichsam ewiger Wahrheitswert unterstellt wird, obgleich feministische Forschung inzwischen ergeben hat, dass solche Typisierungen weniger biologisch determiniert als historisch und kulturell gebunden und damit wandelbar sind.